Archiv für die Kategorie „Antrag in der Stadtverordnetenversammlung“

Der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass in Neu-Isenburg z.B. im Neubaugebiet Birkengewann sowie in den Gebäuden der GEWOBAU Wohneinheiten für Seniorinnen und Senioren durch Neu- oder Umbau bzw. entsprechende Vorgaben bei Baugenehmigungen, entstehen.

Auch bei beantragten Umbaumaßnahmen im Altbaubereich sollte bei den entsprechenden Genehmigungen darauf geachtet werden, dass Wohnungen für Seniorinnen und Senioren anteilig vorgesehen werden.

Begründung:

Immer mehr kleine, preiswerte Wohnungen, möglichst mit ebenerdiger Dusche und rollator- oder rollstuhlfähig, werden in Zukunft auch in Neu-Isenburg gebraucht. Wie vor einiger Zeit eine Anfrage der FDP ergab, gibt es diese Wohnungen, gerade auch bei der GEWOBAU, allerdings bei weitem nicht im nötigen Umfang. Im privaten Vermietungsbereich gibt es diese so gut wie gar nicht. Hier muss nach Auffassung der FDP-Fraktion rechtzeitig gegengesteuert werden, dazu dient dieser Antrag. Auch Aufzug und automatische Türöffner gehören in Mehrfamilienhäusern zu erwünschten Installationen.

Wir verweisen hier auch auf die “Bedarfsanalyse Seniorengerechtes Wohnen” der Stadt Frankfurt am Main, die u.a. Anlass für diesen Antrag war.

Helga Gräber
Stv.Fraktionsvorsitzende

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Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, evtl. mit Hilfe des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, dass in Hessen, wie gerade jetzt in Schleswig-Holstein,

die Pflicht der Hauseigentümer, auf ihre Kosten die Abwasserhausanschlüsse überprüfen und gegebenenfalls reparieren zu lassen, von bisher 2013 auf einen erheblich späteren Zeitpunkt verlegt wird.

Begründung:

In Schleswig-Holstein wurde gerade in diesen Tagen die Verpflichtung der Hauseigentümer, ihre Abwasserhausanschlüsse auf eigene Kosten überprüfen und ggfs. reparieren zu lassen, um etwa zehn Jahre verschoben.

Dort hat es eine landesweite Bürgerinitiative geschafft, dies zu erreichen. Vielleicht kann hier die Stadt Neu-Isenburg der Initialzünder für eine ähnliche Regelung in Hessen werden. Der derzeitig enge Zeitraum(bis 2013) führt dazu, dass die verhältnismäßig wenigen Anbieter ein Preisdiktat ausüben könnten und auch, wie schon geschehen, unseriöse Anbieter den engen Zeitkorridor für ihre Machenschaften nutzen.

Edith Reitz
Fraktionsvorsitzende

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Die Stadtwerke Neu-Isenburg (SWNI) weisen in ihrem aktuellen, für die
städtischen Liegenschaften erstellten Energiebericht, eine deutliche
Verminderung der Schadstoffemissionen aus Elektroenergie, um teilweise bis
zu 90%, gegenüber dem Vorjahr aus.
Begründet wird dies mit der Umstellung auf das Stadtwerke-Ökostromprodukt
“PURelectra”, also Wasserkraftstrom aus Skandinavien sowie der Schweiz.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwiefern der von den
Stadtwerken Neu-Isenburg als Ökostrom vermarktete Strom tatsächlich in das
deutsche Stromnetz eingespeist wurde (Stichwort: Zeitgleiche bedarfsgerechte
Einspeisung) und inwieweit der Ausbau erneuerbarer Energien durch das von
den Stadtwerken angebotene Ökostromprodukt voran getrieben wurde.

Begründung:

Laut Greenpeace ist für die Qualität eines Ökostromangebotes in erster
Linie entscheidend, wie viele Neuanlagen durch das Ökostromangebot
entstehen und inwiefern diese den Strom aus herkömmlichen Anlagen (insb.
Atom- und Kohlekraftwerke) verdrängen. Dies entspricht auch dem Verständnis
der deutschen Ökostromkunden und vermutlich auch der Stadt Neu-Isenburg.

Die Stadtwerke Neu-Isenburg erwerben ihren Ökostrom über den Zukauf von sog.
RECS-Zertifikaten (Renewable Energy Certificates System).
Diese bescheinigen, dass in einer bestimmten Anlage Strom aus erneuerbaren
Energien erzeugt wurde. Neben dem Weiterverkauf dieses RECS-Stromprodukts an
Endverbraucher ist es gestattet, einen höheren Anteil an erneuerbaren
Energien in seinem Strommix auszuweisen. Der Verkäufer der RECS-Zertifikate
weist ggfs. einen entsprechend niedrigeren Anteil erneuerbarer Energien aus.

Im RECS-System wird allerdings weder eine zeitgleiche Einspeisung, noch der
Zubau neuer Ökostromanlagen gefordert. Insbesondere aus letzterem Grund
wird RECS von vielen “echten” Ökostromanbietern vehement abgelehnt. (siehe
auch Seite 23-28, der Greenpeace Ökostromstudie)

Tatsächlich wird der Ökostrom der Stadtwerke aus Wasserkraftanlagen
„geliefert“, die teilweise seit über einem halben Jahrhundert in Betrieb
sind (Vanttauskoski 1943, Dönje 1948, Dovikfoss 1975). Die Förderung des
Zubaus neuer Anlagen ist somit zumindest fraglich bzw. nicht erkennbar.

Verweis zur Ökostromstudie: OEkostrom-Studie Leprich

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Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Vorstand des Friedhofszweckverbandes, zu prüfen, ob es wirtschaftlich für die Städte Dreieich und Neu-Isenburg und kostensparend für die Bürgerinnen und Bürger der Städte Dreieich und Neu-Isenburg wäre, den Friedhofszweckverband in toto zu privatisieren oder zumindest einzelne Friedhöfe.

Über das Ergebnis soll im Haupt- und Finanzausschuss berichtet und diskutiert werden.

Begründung:

Einem Gebührenvergleich der Verbraucherinitiative Aeternitas zufolge sind in Städten, in denen private und kommunale Friedhofsbetreiber im Wettbewerb stehen, die Begräbnisgebühren merklich niedriger.

Ein Beispiel hierfür ist, wie in der Presse zu lesen war, die Stadt Bielefeld, die Gräberfelder privat erfolgreich und preiswert betreiben lässt. Es ist in Erinnerung, dass der FZV er kürzlich nicht unerheblich Zuschüsse von Dreieich und Neu-Isenburg gefordert hat. Ein privater Betreiber hat auch bessere Möglichkeiten, auf Bedürfnisse wie Beerdigungen Freitag Nachmittag oder Samstag einzugehen. Das wurde bisher beim FZV nicht ermöglicht, obwohl es Nachfrage gibt und die Mitarbeiter auch in ausreichender Zahl zum Einsatz bereit gewesen wären. Auf dem hessischen Land sind Samstagsbeerdigungen üblich und problemlos möglich, warum bei uns nicht?Ein privater Betreiber würde das, bei guter Einnahme, ermöglichen. Eine entsprechende Gegenüberstellung zwischen FZV und Privatbetreiber wäre nach Auffassung der antragstellenden Fraktion auf Grund der derzeit bestehenden Gebührenlage, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger beider Städte, angezeigt.

Mit freundlichem Gruß
Edith Reitz
Fraktionsvorsitzende

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Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es, wie bereits in Augsburg, bald auch in Aschaffenburg, in Neu-Isenburg für betroffende Bürgerinnen und Bürger, sogenannte“ Sozialpaten“ geben sollte.

Über das Ergebnis soll im FJS-Ausschuss berichtet und diskutiert werden,

Begründung:

Sozialpaten stehen Menschen in persönlichen und finanziellen Notlagen zur Verfügung, sie helfen den „Leisen und Schwachen“, denen das „Sozialsystem als ein undurchdringlicher Dschungel vorkommt“.

Die Sozialpaten arbeiten ehrenamtlich und sollen als soziale Ersthelfer, vor Ämtern und Institutionen, agieren, den Betroffenen mit Rat und Tat als Lotse zur Seite stehen, ihnen die Angst nehmen.

Sie können Räume in kirchlichen oder sozialen Einrichtungen bekommen, wo sie ihren Hilfesuchenden zur Verfügung stehen. Das Ganze kann auch erst einmal als, z.B. dreijähriges Modellprojekt, begonnen werden.

Die in der Begründung apostrophierten Stellen sind Zitate aus der FAZ.

Helga Gräber
Stv.Vorsitzende der FDP-Fraktion

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ANTRAG:

Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Zusammenarbeit mit der Stadtillustrierten “Isenburger” bis auf Weiteres auszusetzen. Insbesondere soll der Magistrat dafür Sorge tragen, dass seitens der Stadt und ihrer Gremien bis auf Weiteres keine gebührenpflichtigen Anzeigen in dieser Stadtillustrierten geschaltet werden. Der Magistrat wird ferner gebeten, mit den Stadtwerken Neu-Isenburg und dem DLB Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass künftig auch von dieser Seite ein Schalten von Anzeigen unterbleibt. Der Magistrat möge ein Gespräch mit der Redaktion bzw. dem Herausgeber des Isenburger führen und die Beweggründe für diese Maßnahmen, wie in der Begründung zu diesem Antrag angeführt, erläutern.

BEGRÜNDUNG:

Die unterzeichnenden Fraktionen stellen zunächst einmal klar, dass sie selbstverständlich die journalistischen Freiheiten in sämtlichen Presseorganen respektieren und fördern. In der jüngsten Ausgabe des “Isenburger” wurde nach Auffasung der unterzeichnenden Fraktionen aber eine Reihe von journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt und in einem als “Kommentar” überschriebenen Bericht in einer nicht hinnehmbaren Form Stimmung für einen und gegen die beiden anderen Bürgermeister-Kandidaten gemacht. Der Autor dieses Berichts ist gleichzeitig Buchautor des Vereins GHK. Der GHK-Vorsitzende ist gleichzeitig ein Kandidat zur Bürgermeisterwahl. Dieser Bürgermeisterkandidat ist gleichzeitig als Autor eines weiteren Berichts über den GHK im jüngsten “Isenburger” vertreten und schaltet zusätzlich eine Wahlkampfanzeige.

Das fragwürdige Nebeneinander von redaktionellen Beiträgen, Gastbeiträgen sowie Anzeigen von und über bestimmte(n) Personen und Vereine(n) deutet darauf hin, dass die in einer äußerst wichtigen anstehenden Entscheidung in unserer Stadt – der Wahl des neuen Bürgermeisters - gebotene Objektivität eines seriösen Presseorgans nicht beachtet wurde. Dafür tragen die Redaktion und der Herausgeber die Verantwortung. Ein Schalten aus Steuermitteln finanzierter Anzeigen der Stadt Neu-Isenburg, ihrer Gremien und Gesellschaften bzw. Betriebe in der Stadtillustrieren “Isenburger” sollte daher bis auf Weiteres unterbleiben. Einem klärenden Gespräch zwischen allen Beteiligten stehen die Unterzeichner dieses Antrags selbstverständlich zur Verfügung.

Für die SPD-Fraktion
Irene Linke
(Fraktionsgeschäftsführerin)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Maria Sator-Marx
(Fraktionsvorsitzende)

Für die FDP-Fraktion
Jörg Müller
(stv. Fraktionsvorsitzender)

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