Anfrage:

Der Magistrat beantragt, die Stellenwiederbesetzungssperrvermerke (wird nicht besetzt bzw. zur Zeit nicht besetzt) für zwei Stellen für die Dauer von drei Jahren aufzuheben. Begründung: Zwei erfolgreich ausgebildete Nachwuchskräfte sollen zwischenzeitlich, bis Stellen freiwerden, dort „geparkt“ werden.

Grundsätzlich wäre gegen diese Maßnahme im Sinne der Stellenbewirtschaftung nichts einzuwenden, wenn gleichzeitig sichergestellt wäre, dass nach spätestens drei Jahren freie Stellen vorhanden sind.

Die FDP-Fraktion möchte wissen, welche Stellen nach spätestens drei Jahren oder früher für die Umsetzung frei werden?

Was geschieht, wenn innerhalb von drei Jahren keine Stellen frei werden?

Begründung:

Der Magistrat muss bitte dafür Sorge tragen, dass die Personalplanung effektiver durchgeführt wird, d.h., dass gerade im Beamtenbereich nicht über den Bedarf hinaus, auch mit Pufferlösungen wie in den vorliegenden Fällen, ausgebildet wird.

Im Zuge der anstehenden Haushaltskonsolidierung ist, gerade im Personalbereich darauf zu achten, dass im Endeffekt keinesfalls mehr Personal beschäftigt wird.

Dies bedeutet nicht, dass im Bereich der Ausbildung, außer Beamten- und Verwaltungsangestelltenausbildung, problemlos über den Eigenbedarf ausgebildet werden kann.

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