ANFRAGE der FDP-Fraktion „Pakt für den Nachmittag“

14.07.2016
v.l.n.r.: Susann Guber, Thilo Seipel (Fraktionsvorsitzender) und Jörg Müller (stellv. Fraktionsvorsitzender)
v.l.n.r.: Susann Guber, Thilo Seipel (Fraktionsvorsitzender) und Jörg Müller (stellv. Fraktionsvorsitzender)

Vorbemerkungen:

Die Albert-Schweitzer-Schule und die Ludwig-Uhland Schule nehmen ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 am hessischen „Pakt für den Nachmittag“ (PfdN) teil. In Vorbereitung darauf wurden kürzlich Kooperationsvereinbarungen zwischen der hessischen Landesregierung, dem Kreis Offenbach, den Schulen und den städtischen Verwaltungen abgeschlossen.

Die FDP-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Albert-Schweitzer-Schule wird nach den Sommerferien quasi ausschließlich in der Form einer gebundenen Ganztagsschule (Stufe 3) arbeiten. Für die damit einhergehende ver­pflichtende Beschulung/Betreuung bis 14:30 Uhr fallen Elterngebühren an. Wie werden Kinder/Eltern behandelt die nicht vom PfdN Gebrauch machen wollen?

2. Müssen Schüler deren Eltern die aufgrund des PfdN erhobenen Gebühren nicht zahlen können/wollen, oder solche, die schlicht die bisherige Halbtagsschule als ausreichend betrachten, auf eine andere Neu-Isenburger Schule ausweichen? Wenn ja: Wie verträgt sich dies mit dem jetzigen Zuschnitt der Grundschulbezirke?

3. Durch Beschluss der Schulkonferenz und mit Zustimmung des Schulelternbeirates bean­tragt die Schule beim Kreis Offenbach und dieser wiederum beim Hessischen Kultus­ministerium die Aufnahme der jeweiligen Schule in den PfdN. Bei Genehmigung wird eine Vereinbarung zwischen dem Kreisausschuss des Kreises Offenbach und der Stadt Neu-Isenburg abgeschlossen. Kann die Stadt auch die Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung verweigern? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

4. Welche Aufgaben übernimmt die gGmbH des Kreis Offenbach betreffend die Umsetzung und dauerhafte Durchführung des PfdN und wie unterscheiden sich diese von den Aufgaben der Stadt und der städtischen gGmbH?

5. Wie gestaltet sich die finanzielle Lastenverteilung betreffend den „Pakt für den Nach­mittag“ zwischen Stadt und Kreis?

6. Inwieweit werden finanzielle Mittel für die Pakt-Schulen vom Kreis an die Stadt Neu-Isenburg weitergegeben und inwieweit fließen Mittel von der Stadt Neu-Isenburg an den Kreis?

7. Welche finanziellen Mittel hat Neu-Isenburg im Schuljahr 2015/2016 für die Ganztags­betreuungsangebote an den zukünftigen PfdN-Schulen bereitgestellt (absolut und pro Kind) und wie verändern sich diese ab dem Schuljahr 2016/2017?

8. In welchem Umfang tragen Elternbeiträge zur Finanzierung bei?

9. Welche weiteren Grundschulen in Neu-Isenburg kommen für eine kurz- und mittel­fristige Teilnahme am PfdN in Frage und welche haben sich bis heute mit welchem Ergebnis beworben?

10. Existiert ein Zeitplan für die Umsetzung des „Pakt für den Nachmittag“ an den Grund­schulen der Stadt? Was sind die nächsten anstehenden Schritte?

Begründung

Sowohl die Albert-Schweitzer- wie auch die Ludwig-Uhland-Schule entwickeln sich mit Unter­stützung der Stadt Neu-Isenburg und engagierten Fördervereinen seit Jahren in Richtung eines verlässlichen Ganztagsschul- bzw. Betreuungsangebotes. Dies wird insbesondere durch die angebundenen städtischen Einrichtungen wie das KIZ Gravenbruch und die Freizeit Villa sicher gestellt, welche bereits heute Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Ferienangebote, Essensversorgung und vielfältige pädagogische Angebote bieten.

Mit dem PfdN wie auch durch die in Erwägung gezogene Gründung einer städtischen gGmbH werden die bestehenden Betreuungsmodelle auf eine neue bzw. in großen Teilen veränderte Grundlage gestellt.