ANFRAGE der FDP-Fraktion: Schwimmunterricht der Neu-Isenburger Schulen

15.03.2017
Waldschwimmbad in Neu-Isenburg
Waldschwimmbad in Neu-Isenburg

Vorbemerkung:

Die Schülerzahlen an den Grund- und weiterführenden Schulen in Neu-Isenburg, wie auch im gesamten Rhein-Main-Gebiet werden im Schuljahr 2017/2018 (weiter) wachsen. So plant etwa die Goethe-Schule sechszügig. Dies führt zwangsläufig zu zusätzlichem Bedarf nach Schwimmzeiten für die Grundschüler in Neu-Isenburg bzw. die Schüler auf den weiterführenden Schulen, soweit diese Schwimmunterricht anbieten wollen. Wir haben in diesem Zusammenhang Kenntnis erlangt, dass aufgrund der vorhandenen Kapazitäten an zumindest einer Grundschule voraussichtlich nur über insgesamt ein halbes Jahr wird Schwimmunterricht angeboten werden können. Das Erlernen des Schwimmens ist jedoch überlebensnotwendig und ist zudem in Hessen für die Grundschulen verbindlich vorgesehen. Darüber hinaus besteht im Schwimmbad ein erhaltenswertes Kursangebot an vorschulisch­em bzw. frühkindlichem Schwimmen.

Wir fragen daher an:

1. Kann durch die Stadt Neu-Isenburg bzw. durch die Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH als Betreiberin des Schwimmbades ab dem Schuljahr 2017/2018 gewährleistet werden, dass an jeder Grundschule auch bei steigenden Schülerzahlen zumindest über ein Jahr Schwimmunterricht angeboten werden kann?

2. Inwiefern nutzen auswärtige Schulen aktuell das Schwimmbad in Neu-Isenburg und welche finanziellen Leistungen erhält die Stadt bzw. erhalten die Stadtwerke hierfür?

3. Wie wird sichergestellt, dass durch die Nutzung durch auswärtige Schüler keine Einschränkung der Schwimm­zeiten für Kinder aus Neu-Isenburg erfolgt?

4. Ist durch den wachsenden Bedarf an Schwimmunterrichtszeiten das derzeitige Angebot an vorschulischem bzw. frühkindlichem Schwimmen gefährdet bzw. sind dort Einschränkungen vorgesehen?