Antrag der FDP-Fraktion: Leitbild für den Ausbau der Stadtbibliothek

28.01.2020
LocHal in Tilburg.
LocHal in Tilburg.

Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Ausbau der Stadtbibliothek orientiert sich am Leitbild „Die Bibliothek als Wohnzimmer der Stadt – (k)ein Ort wie jeder andere.“

2. Zur Erreichung dieses Zieles orientiert sich die Neugestaltung der Bibliothek Neu-Isenburg in erster Linie an der Gestaltung der Bibliotheken „LocHal“ in Tilburg und „Dok Open“ in Delft.

3. Das mit dem Umbau des Gebäudekomplexes befasste Planungsbüro wird beauftragt, eine Planung vorzulegen, wie die wesentlichen stilbildenden Elemente der beiden o.g. Einrichtungen in der Stadtbibliothek Neu-Isenburg zusammengeführt werden könnten.

4. Der Kämmerer wird beauftragt, gemeinsam mit den steuerlichen Beratern zur Finanzierung des Um- bzw. Ausbaus der Stadtbibliothek/Hugenottenhalle vertieft das Modell „Ausgliederung in eine Besitzgesell­schaft“ zu prüfen. Ziel dieser Prüfung ist die Darstellung einer haushaltsrechtlich möglichen Projektfinanzierung unter Berücksichtigung der Nachteile aus dem Anfall der Grunderwerbsteuer der Vorteile aus der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

5. Zur Begleitung des Bauvorhabens wird ein Beirat bzw. eine Projektgruppe gebildet, welche sich aus den Dezernenten sowie jeweils einem Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung bestehenden Fraktionen zusammensetzt.

Begründung
Um das Profil der Bibliothek weiter zu schärfen und diese zu einem zentralen und optisch herausragenden Begegnungsort weiterzuentwickeln, wollen wir den Ausbau und künftigen Betrieb der Bibliothek unter ein Leitbild stellen: Die Bibliothek als Wohnzimmer der Stadt.

Im Rahmen einer Studienfahrt am 4./5.11.2019 erhielten Vertreter der Stadt Neu-Isenburg due Gelegenheit, insgesamt vier verschiedene Museumsstandorte in Augenschein zu nehmen. Hierbei hinterließen aus Sicht der antragstellenden Fraktion vor allem die Standorte in Tilburg und Delft einen bleibenden Eindruck. Was zeichnete diese Standorte vor allem aus bzw. was sollte unserer Sicht sich in der Bibliothek wiederfinden:
• Mehrere Ebenen mit kleinen modularen offen gestalteten Räumen, die durch eine Galerie miteinander verbunden sind
• Große Fenster und Oberlichter, die für eine ansprechende Lichtdurchflutung sorgen
• Eine Freitreppe mit Sitzstufen und Steckdosen, die neben ihrer Funktion als zentralem Verteiler in der Bibliothek auch als Tribüne bei Veranstaltungen geeignet ist
• Große Vorhänge, die bei Bedarf eine Verdunklung bei Veranstaltungen zulassen, ggf. als Raumteiler und gleichzeitig als Projektionsflächen dienen
• Eine an warmen Farben (insbesondere Rot- und Brauntönen) orientierte Innenraumgestaltung einschließlich der Auswahl entsprechender Hölzer, um der Bibliothek einen wohnlichen Charakter zu verleihen
• Ein Café sollte integraler Bestandteil der Bibliothek sein
• Die Bibliothek sollte neben reinen Lese- und Arbeitsflächen auch buchbare Veranstaltungsräume, Co-Working-Spaces und eine (oder mehrere) Bühnen umfassen, um die Bibliothek nicht nur als Weiterbildungs- sondern auch als Veranstaltungsstandort zu profilieren
• Die Sitzgelegenheiten sollten so gewählt werden, dass die Besucher zu einer längeren Aufenthaltsdauer animiert werden (z. B. durch Sitzsäcke)
• Vor allem Kinder sollen noch mehr als heute eigene und speziell auf sie ausgerichtete Bereiche erhalten (u.a. besonders kindgerechtes Mobiliar)
• Insgesamt soll sich die Bibliothek als lichtdurchfluteter, weiter, offener Raum präsentieren, der Lesezimmer, Kaffee, Kleinkunstbühne und Begegnungsstätte vereint – eben das Wohnzimmer der Stadt.

Zur Finanzierung des Bauvorhabens sollte vertieft das Modell einer Ausgliederung nur der Immobilie auf eine Besitzgesellschaft geprüft werden. Bisher erfolge eine solche Prüfung nur hinsichtlich der gemeinsamen Auslagerung von Immobilienbesitz und Kulturbetrieb. Dabei wurde zwar die Vorteilhaftigkeit einer solchen Konstruktion im Hinblick auf die anfallende Grunderwerbsteuer verneint; die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges wurde u. E. jedoch nicht ausreichend beleuchtet. Wir halten daher eine vertiefende Prüfung speziell dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion für sachgerecht, insbesondere, um eine haushaltsrechtlich zulässige Finanzierung des Projektes darstellen zu können.

Die Geschäftsführung einer solchen Besitzgesellschaft soll bei einem Mitglied des Magistrates bzw. bei einem von diesem zu benennenden und entsprechend fachlich versierten Mitarbeiter der Verwaltung wahrgenommen werden.

Der Um- und Ausbau des Komplexes Hugenottenhalle/Stadtbibliothek ist von enormer städtebaulicher und wirtschaftlicher Bedeutung für unsere Stadt. Es ist daher zu gewährleisten, dass es zu einem regelmäßigen Austausch zwischen Planern, Bauausführenden, der Verwaltung und den Stadtverordneten als Kontrollorgan kommt. Wir regen daher die Einrichtung eines Beirates an, der sich nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die bevorzugte Umbauvariante konstituiert.